[1897] Der Lándvōgt, des -es, plur. die -vögte. 1) In einigen Gegenden, der Vorgesetzte eines Landes oder einer Provinz, welcher ehedem Landpfleger, Waldboth, Waldgraf, von Wald, Gewalt, hieß, jetzt aber Statthalter, Landeshauptmann u.s.f. genannt wird, und dessen Gewalt und Gerechtsamen nicht in allen Ländern, wo man Landvögte hat, gleich sind. 2) Der oberste Vorgesetzte einer Landschaft, d.i. eines Gewissen Bezirkes eines Landes, dergleichen Landvögte, welche so wohl die Gerechtigkeit handhaben, als auch die obrigkeitlichen Gefälle einnehmen, es so wohl in Ober- als Nieder-Deutschland gibt.