Landvogt

[130] Landvogt (Judex provincialis), ehemals ein vom deutschen König über unmittelbares königliches Gebiet gesetzter Beamter, der den Heerbann und Gerichtsbann handhabte und die königlichen Einkünfte aus ihnen erhob. Außer den Reichsstädten, die unter Burggrafen standen, erhielten sich nur wenige Gebiete im unmittelbaren Besitz des Reiches, so in der Schweiz, in Schwaben und am Rhein. Dem L. stand ein Schultheiß zur Seite. Im Herzogtum Lauenburg erhielt sich dieser Titel für die Distriktsverwaltungsbeamten bis in die neueste Zeit. Landvogtei, der Distrikt des Landvogts. Zu Anfang des 17. Jahrh. bestanden noch die (obere und untere) Landvogtei in Altdorf und die in Hagenau überzehn elsässische Städte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 130.
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