[1998] Die Leibrênte, noch häufiger aber im Plural, die Leibrenten, Renten, d.i. Einkünfte, welche jemand auf Lebenszeit genießet. In engerer Bedeutung sind die Leibrenten erhöhete Zinsen, welche man sich von einem weggegebenen Capitale auf Lebenszeit bedinget, dagegen das Capital nach des Gläubigers Tode dem Schuldner anheim fällt; Leibzinsen. Siehe Leibgedinge und Rente.