Leihbank, die

[2011] Die Leihbank, plur. die -bänke, eine Bank, d.i. gemeine Casse, in welcher andern gegen genugsame Sicherheit Geld geliehen wird, mit einem ausländischen Worte ein Lombard; zum Unterschiede von einer Giro-Bank und Zettelbank. Kleinere Anstalten dieser Art werden nur Leihhäuser genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2011.
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