[2011] Die Leihbank, plur. die -bänke, eine Bank, d.i. gemeine Casse, in welcher andern gegen genugsame Sicherheit Geld geliehen wird, mit einem ausländischen Worte ein Lombard; zum Unterschiede von einer Giro-Bank und Zettelbank. Kleinere Anstalten dieser Art werden nur Leihhäuser genannt.