[2013]Das Leihhaus, des -es, plur. die -häuser, ein öffentliches Haus, in welchem Geld auf Pfänder geliehen wird; mit einem ausländischen Worte ein Lombard. S. Leihbank.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2013.