Leihhaus

[127] Leihhaus (Pfandhaus), öffentliche oder private Anstalt zur Abgabe von Darlehen gegen Pfänder; ist in neuerer Zeit mit Sparkassen verbunden.

Die nötigen Räumlichkeiten umfassen: 1. Arbeitsräume zur Annahme und Rückgabe der Pfänder; 2. große Magazine oder Gewölbe zur feuer- und diebessicheren Aufbewahrung der Gegenstände; 3. Versteigerungssaal mit Lagerraum im Erdgeschoß.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 127.
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