[127] Leihhaus (Pfandhaus), öffentliche oder private Anstalt zur Abgabe von Darlehen gegen Pfänder; ist in neuerer Zeit mit Sparkassen verbunden.
Die nötigen Räumlichkeiten umfassen: 1. Arbeitsräume zur Annahme und Rückgabe der Pfänder; 2. große Magazine oder Gewölbe zur feuer- und diebessicheren Aufbewahrung der Gegenstände; 3. Versteigerungssaal mit Lagerraum im Erdgeschoß.
Weinbrenner.