[2082] Lobbegierig, -er, -ste, adj. et adv. begierig von andern gelobt zu werden. Daher die Lobbegierde, welche auch unschuldig und rechtmäßig seyn kann; dagegen lobgierig und Lobgier oder Lobgierde nur im nachtheiligen Verstande von einer ungeordneten Begierde gebraucht werden. S. Gierig.