[38] Das Malefiz, des -es, plur. die -e, ein aus dem Lat. Maleficium entlehntes und nur in einigen Oberdeutschen Gegenden übliches Wort, wo es nicht nur ein Criminal-Verbrechen, sondern auch das Recht, Criminal-Verbrechen zu untersuchen und zu bestrafen, die obere Gerichtsbarkeit, den Blutbann bedeutet, welcher alsdann auch das Malefiz-Recht genannt wird. Daher der Malefiz-Fall, ein für diese Gerichtsbarkeit gehöriger Fall, ein Zentfall, Fraisfall, Criminal-Fall; das Malefiz-Gericht, das obere Gericht, Criminal-Gericht.