Malefiz, das

[38] Das Malefiz, des -es, plur. die -e, ein aus dem Lat. Maleficium entlehntes und nur in einigen Oberdeutschen Gegenden übliches Wort, wo es nicht nur ein Criminal-Verbrechen, sondern auch das Recht, Criminal-Verbrechen zu untersuchen und zu bestrafen, die obere Gerichtsbarkeit, den Blutbann bedeutet, welcher alsdann auch das Malefiz-Recht genannt wird. Daher der Malefiz-Fall, ein für diese Gerichtsbarkeit gehöriger Fall, ein Zentfall, Fraisfall, Criminal-Fall; das Malefiz-Gericht, das obere Gericht, Criminal-Gericht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 38.
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