Malefīz

[166] Malefīz (lat.), wörtlich soviel wie Missetat, Verbrechen, kommt in der ältern deutschen Rechtssprache häufig in Zusammensetzungen vor, wo jetzt das Wort »Straf« oder »Kriminal« üblich ist, z. B. Malefizgericht, soviel wie Kriminalgericht; Malefizordnung, soviel wie Strafprozeßordnung, z. B. die Marimilians I. für Tirol von 1499; Malefizprokurator, soviel wie Fiskal; Malefizrecht, soviel wie Kriminaljurisdiktion; Malefizglöckchen, Armesünderglöckchen. Jetzt wird M. nur noch mundartlich (besonders in Bayern) als fluchendes Beiwort gebraucht (z. B. Malefizkerl!). Malefizschenk wurde der Graf Franz Ludwig Schenk zu Kastel genannt, der bei der Überhandnahme des Räuberwesens im 18. Jahrh. den Aufforderungen verschiedener deutscher und schweizerischer Regierungen nachkam und 1788 in Oberdischingen ein Malefizhaus in großem Stil errichtete, wohin die Verbrecher zur Exekution von weit und breit hingeliefert wurden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 166.
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