[64] Die Mannschaft, plur. die -en. 1) * Die Mannheit, ohne Plural; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch im Oberdeutschen üblich ist. Jemanden die Mannschaft benehmen, ihn des Vermögens der ehelichen Beywohnung berauben. 2) * Das Verhältniß zwischen dem Lehensherren und Vasallen, und besonders die von dem letztern dem erstern schuldige Treue, ingleichen der Lehenseid, die Huldigung, gleichfalls ohne Plural; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, in welcher es in den mittlern Zeiten häufig vorkommt. Schwed. gleichfalls Manskap. 3) Ein Mannsbild; doch nur noch in einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes, von geringern, leibeigenen oder zu gewissen Diensten verpflichteten und aufgebothenen Mannsbildern. Das Dorf hat vier und sechzig Mannschaften, dienstbare Einwohner. Acht und zwanzig Mannschaften meisten Theils Wäscher und Bleicher. Zu dieser Arbeit müssen junge und starke Mannschaften aufgebothen werden. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur als ein Collectivum und ohne Plural. Die zum Feuerlöschen nöthige Mannschaft. Die Mannschaft des Dorfes zu einem Treibejagen aufbiethen. Ingleichen von mehrern gemeinen Soldaten. Die Mannschaft zusammen kommen lassen.[64] Schwed. Manskap. 4) In den Zusammensetzungen Kaufmannschaft, Landsmannschaft, und vielleicht noch einigen andern bedeutet es den Stand eines Kaufmannes, die Eigenschaft, das Verhältniß eines Landsmannes, so wie in Hauptmannschaft so wohl die Würde eines Hauptmannes, als auch dessen Gebieth. Siehe -Schaft.