[836] Mannschaft, 1) das Verhältnis zwischen dem Lehnsherrn u. den Vasallen, bes. die von Letzteren dem Erster schuldige Treue; daher 2) so v.w. Lehnseid, Huldigung; 3) leibeigne od. zu gewissen Diensten verpflichtete u. aufgebotene Mannspersonen; 4) beim Militär eine Anzahl gemeiner Soldaten in Beziehung auf ihre Vorgesetzten; bei der Kavallerie die Leute im Gegensatz zu den Pferden; 5) auf Kriegsschiffen die Besatzung vom Offizier abwärts, der Stab nicht eingerechnet; die Bemannung hingegen die sämmtliche Besatzung, Alle inbegriffen. Die M. ist immer von der Zahl u. dem Kaliber der Geschütze abhängig u. variirt vom Linienschiffe, das 1000 Mann an Bord hat, bis zum Schuner mit 50 bis 60 Mann; der Vorstand der M. (Equipage) ist der Hochbootsmann, unter seinen Befehlen stehen folgende Matrosen-Unteroffiziere: Unterbootsmann, Schimann, Steuermann, Marsgast. Die M. eines Kriegsschiffes theilt sich sonnt in Unteroffiziere, Matrosen (Alt- u. Jungmatrosen) u. Schiffsjungen; die Bemannung hingegen theilt sich in den Stab des Schiffes u. die M. Der Stab besteht aus dem Commandanten, dem ersten Lieutnant, den Wachoffizieren u. Seecadeten; zum Stabe gehören auf größeren Schiffen der Schiffscaplan, der Rechnungsführer u. die Ärzte. Auf Flaggenschiffen (wo ein Contre-Vice-Admiral od. ein Admiral seine Flage gehisst hat) ist der Flaggenstab aus allen jenen Individuen gebildet, die zum Escadre- od. Flottencommando gehören u. soll daher mit dem Schiffsstabe nicht verwechselt werden.