[77] Die Marklosung, plur. inus. ein nur in einigen Gegenden übliches Wort. 1) In einigen ist es dasjenige, was man an Kohlen, Eyerschalen u.s.f. unter die Mark- und Gränzsteine legt, und auch das Loszeichen nennet, S. Lesung. 2) In andern ist es eine Art des Näherrechtes, Kraft dessen nichts aus der Mark eines Ortes an einen Fremden verkauft werden darf, oder, wenn es geschehen, wieder zurück gelöset werden kann; wo es auch die Marklösung, ingleichen das Gespielderecht heißt.