[225] Die Mißheirath, plur. die -en, eine nachtheilige, eine den heirathenden Personen schädliche Heirath. Eine Mißheirath thun. In engerer Bedeutung ist die Mißheirath der ebenbürtigen Heirath entgegen gesetzt, da sie denn eine Heirath zwischen Personen ungleichen Standes bedeutet. In beyden Fällen von vornehmen Personen auch wohl das Mißbündniß.