Mißheirath, die

[225] Die Mißheirath, plur. die -en, eine nachtheilige, eine den heirathenden Personen schädliche Heirath. Eine Mißheirath thun. In engerer Bedeutung ist die Mißheirath der ebenbürtigen Heirath entgegen gesetzt, da sie denn eine Heirath zwischen Personen ungleichen Standes bedeutet. In beyden Fällen von vornehmen Personen auch wohl das Mißbündniß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 225.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika