[204]Der Miethlohn, des -es, plur. inus. eine nur in einigen Gegenden übliche Benennung des Gesindelohnes, welcher auch der Jahrlohn, der Liedlohn genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 204.