[222]Der Missethäter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Missethäterinn, eine Person, welche sich einer Missethat schuldig gemacht hat; jetzt nur noch in der dritten engsten Bedeutung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 222.