[222] Die Missethat, plur. die -en. 1. * Eine That oder Handlung, welche aus einem Versehen geschiehet, ein Versehen, Fehler; eine veraltete Bedeutung, in welcher dieses Wort noch in dem Straßburgischen Stadtrechte bey dem Schilter vorkommt. 2. * Eine der Billigkeit zuwider laufende Handlung, eine unbillige That; eine veraltete Bedeutung. Lont si mir mit Missetete, Herzog Johann von Brabant. 3. Eine den Gesetzen zuwider laufende Handlung. 1) * Im weitesten Verstande; wo es gleichfalls veraltet ist, außer daß in der biblischen Schreibart noch zuweilen alle Sünden oder wider das göttliche Gesetz begangene Handlungen Missethaten genannt werden. 2) Im engsten und gewöhnlichsten Verstande ist die Missethat ein grobes wider ein Gesetz begangenes Verbrechen, welches mit einer harten Leibes- oder Lebensstrafe geahndet wird.
Anm. Bey dem Ulphilas Missadedi, bey dem Kero Missetat, bey dem Ottfried Missidat, im Angels. und Engl. Misdeed. Miß hat in dieser Zusammensetzung noch seine alte Form Misse behalten, in welcher es bey den ältern Schriftstellern beständig vorkommt. S. Mißthun. Ottfried gebraucht dafür auch Firndat, und einer der Schwäbischen Dichter Meintat.