[235]Die Mitbelehnschaft, plur. die -en, in dem Lehnrechte, der Zustand, das Verhältniß, da jemand mit einem andern über eine und eben dieselbe Sache die Lehen empfangen hat, dessen Mitbelehnter ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 235.