Mitbelehnte, der

[235] Der Mitbelehnte, des -n, plur. die -n, eben daselbst, derjenige, welcher mit einem andern über eine und eben dieselbe Sache die Lehen empfangen hat; im Oberdeutschen auch der Mitbehandigte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 235.
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