[253] Die Mobīlien, (viersylbig,) sing. inus. in weiterer Bedeutung alles bewegliche Vermögen, doch mit Ausschluß der Thiere und Fische, des Getreides auf dem Halme, des Obstes auf den Bäumen, des Brau- und Ackergeräthes u.s.f. bewegliches Vermögen, ehedem und noch jetzt zuweilen in den Rechten die Fahrniß, fahrende Habe, S. diese Wörter. In engerer Bedeutung wird aller Hausrath oder alles Hausgeräth unter dem Nahmen der Mobilien verstanden, wofür man auch wohl den Französischen Ausdruck Meublen, Möbeln, (Meubles) zu gebrauchen pflegt. Es ist aus dem Lat. mobile, von welchem man auch im gemeinen Leben das Beywort mobīl hat.