Nacharten

[364] Nacharten, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert, nach jemanden arten, d.i. ihm an Art, an natürlicher Beschaffenheit ähnlich seyn oder werden; mit der dritten Endung der Person. Der Sohn ist seinem Vater nicht nachgeartet. Im gemeinen Leben, besonders Niedersachsens, nachschlachten. Daher die Nachartung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 364.
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