[385] 1. Nachschlagen, verb. irreg. act. (S. Schlagen,) von schlagen, so fern es von verschiedenen Arten schneller Bewegungen gebraucht wird. 1) Durch Schlagen nachbilden. Jemanden eine Münze nachschlagen. Die Holländischen Ducaten sind in Pohlen nachgeschlagen worden. 2) Durch Schlagen, d.i. Graben, verfolgen, aufsuchen, in welchem Verstande es besonders im Bergbaue üblich ist. Einem Erze, einem Gange nachschlagen. So auch, 3) Eine Stelle in einem Buche nachschlagen, sie aufschlagen und nachsuchen. So auch die Nachschlagung.
Adelung-1793: Nachschlagen (2)