Nachschlagen (2)

[385] 2. * Nachschlagen, verb. irreg. neutr. (S. Schlagen,) welches das Hülfswort haben erfordert, und nur in einigen Oberdeutschen Gegenden für das Niedersächs. nachschlachten, d.i. nacharten, üblich ist.


Ihr schlagt dem Esau nach, der das, was kostbar ist,

Für eine Schüssel voll gekochter Linsen giebet,

Günth.


– Ein edler Samen schlägt

Der ersten Ankunft nach, von der er Früchte trägt,

Opitz.


S. Schlagen, das Neutrum.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 385.
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