[385]Nachschlèppen, verb. reg. act. 1) Hinter sich her schleppen. 2) * In einigen Obersächsischen Gegenden bedeutet es so viel als nachrechen. So auch die Nachschleppung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 385.