[461] Neiden, verb. reg. act. welches die vierte Endung der Person erfordert; jemanden neiden, über dessen Vorzüge und Wohlstand ein anhaltendes Mißvergnügen empfinden. Die Philister neideten Isaac, 1 Mos. 26, 14. Ich will dich darum, oder deßwegen nicht neiden. Der jetzt uns neiden kann, Opitz. Wenn ihn Fürsten neiden, Haged. Im Hochdeutschen ist es, etwa die dichterische Schreibart ausgenommen, größten Theils veraltet, indem das verstärkte beneiden dafür üblicher ist. So auch das Neiden. Diu nide ein ander darum niht, heißt es schon bey der Winsbeckinn, und Ich nide niman der si hat, Reinmar der Alte.