Nießbrauch, der

[507] Der Nießbrauch, des -es, plur. inus. der Gebrauch des Genießes einer Sache, d.i. ihres Ertrages oder Nutzens; Usus Fructus, die Nutznießung, der Genuß, bey Oberdeutschen Schriftstellern auch der Genießbrauch, die Nießbarkeit, die Nießung, die Abnutzung, die Fruchtnießung. Den Nießbrauch von etwas haben, den Ertrag davon genießen, im Oberd. auch bey Nutz und Gewehr sitzen; im Gegensatze des Eigenthumes. Im Oberd. hat man auch das Bey- und Nebenwort nießbarlich, der Nießbarkeit, d.i. dem Nießbrauche gemäß, in demselben gegründet. Ein Gut nießbarlich besitzen, den Nießbrauch desselben haben. Bey dem Kero ist Nutziuuachar derjenige, welcher den Nießbrauch hat, Usufructuarius. Das Zeitwort nießbrauchen und Hauptwort Nießbraucher kommen selten vor, ob sie gleich eingeführet zu werden verdienten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 507.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: