[527]Der Nothdienst, des -es, plur. die -e, ein Dienst, welcher einem andern in einem dringenden Nothfalle geleistet wird. Besonders ein Frohndienst dieser Art, welcher zu den außerordentlichen Diensten gehöret.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 527.