[529]Die Nothfrist, plur. die -en, in den Rechten einiger Gegenden, ein peremtorischer Termin, welchen man nicht ohne die höchste Noth versäumen darf, zu dessen Abwartung man gezwungen ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 529.