[529] Das Nothfeuer, des -s, plur. ut nom. sing. im gemeinen Leben, ein abergläubiges Feuer, welches von dem großen Haufen bey ansteckenden Seuchen oder dem so genannten wilden Feuer, unter freyem Himmel, vermittelst eines Haarseiles aus einem trockenen Zaunpfahle durch Reiben hervor gelocket, und mit brennbaren Mitteln unterhalten wird, worauf das Vieh drey Mahl mit Gewalt durch dasselbe getrieben wird, um es auf diese Art vor der Krankheit zu verwahren. Es ist von dem Johannis-Feuer noch unterschieden, welches nur eine Art desselben ist, und jetzt an den meisten Orten von den Obrigkeiten abgeschaffet worden. Das Wort ist so alt, als der Aberglaube selbst, der schon unter Carln dem Großen unter dem Nahmen des Nodfyrs, Niedfeors, als eines sacrilegi ignis, gedacht wird. Es hat den Nahmen von Noth 1 und 5, so fern es ehedem heftige Bemühung, Zwang bedeutete, indem es theils aus dem Holze erzwungen, theils auch das Vieh mit Gewalt dadurch getrieben wird.