[529] Das Nothgericht, des -es, plur. die -e, ein noch in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, übliches Wort, ein Criminal-Gericht zu bezeichnen. Im Hochdeutschen kommt es noch in dem zusammen gesetzten Ausdrucke vor, ein hoch-nothpeinliches Halsgericht hegen, oder halten.