Nothgericht, das

[529] Das Nothgericht, des -es, plur. die -e, ein noch in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, übliches Wort, ein Criminal-Gericht zu bezeichnen. Im Hochdeutschen kommt es noch in dem zusammen gesetzten Ausdrucke vor, ein hoch-nothpeinliches Halsgericht hegen, oder halten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 529.
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