[532] Die Nōthsáche, plur. die -n. 1) Eine nöthige und nothwendige Sache. Das ist keine Nothsache, ist so gar nothwendig nicht. 2) Eine Sache, welche durch einen dringenden Nothfall veranlasset wird; daher auch eine rechtmäßige Entschuldigung vor Gericht in manchen Gegenden eine Nothsache genannt wird.