Nothsache, die

[532] Die Nōthsáche, plur. die -n. 1) Eine nöthige und nothwendige Sache. Das ist keine Nothsache, ist so gar nothwendig nicht. 2) Eine Sache, welche durch einen dringenden Nothfall veranlasset wird; daher auch eine rechtmäßige Entschuldigung vor Gericht in manchen Gegenden eine Nothsache genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 532.
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