[535] Nothzüchtigen, verb. reg. act. welches auch nur noch in der engern Bedeutung üblich ist, mit Gewalt zum Beyschlafe zwingen. Eine Person nothzüchtigen. Ehedem nothzogen, nothzögen, notzeren, im Schwabensp. notzogen, im Nieders. verkräftigen. Daher die Nothzüchtigung, die Nothzucht. Ehedem bedeutete es überhaupt, Gewalt anthun. Si notegoton mih, Notker. Das Hauptwort der Nothzüchtiger, ehedem der Nothzüchter, Nothzoger, kommt noch zuweilen in den Gerichten vor.