[534] Die Nothzucht, plur. inus. von Noth und ziehen. 1) * Eine jede Gewalt, welche man einem andern anthut und zufüget, auch der Zwang wider dessen Willen; eine veraltete Bedeutung, welche ehedem sehr häufig war, wo nothziehen und nothzögen auch zwingen war. Gott wird uns keine Gewalt anlegen, benöthigen, nothziehen, heißt es in den Deutschen Sprichwörtern bey dem Frisch. Im Niedersächsischen ist nothtagen, nothziehen, noch in[534] figürlichem Verstande für nöthigen, durch höfliches Bitten, üblich. 2) In der engsten und gewöhnlichsten Bedeutung, die mit angewandter Gewalt ohne Willen der andern Person mit ihr begangene Unzucht, gewaltthätiger Beyschlaf; ehedem die Noth, die Nothnunft, von nehmen, der Nothzug, die Nothzoge, die Nothzögung, der Nothzwang, im Nieders. Verkräfting, Wiefnood. Nothzucht begehen.