[565] Der Oberrêchner, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, der erste und vornehmste Rechner, d.i. Vorgesetzte einer Einnahme. So ist zu Rothweil der Oberrechner eine vornehme Rathsperson, welche das ist, was in andern Städten der Oberkämmerer genannt wird.