[565]Oberrichterlich, adj. et adv. dem obersten und höchsten Richter gehörig, in dessen Recht und Würde gegründet. Die oberrichterliche Gewalt. Wofür man auch wohl im Superlativ oberstrichterlich sagt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 565.