[571]Obrigkeitlich, adj. et adv. der Obrigkeit gehörig, von ihr herkommend, in derselben gegründet. Die obrigkeitliche Gewalt. Ein obrigkeitlicher Befehl. Eine obrigkeitliche Person. Ein obrigkeitliches Amt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 571.