Obrigkeit, die

[571] Die Obrigkeit, plur. die -en. 1) * Überlegene Gewalt, Herrschaft; ohne Plural. Welcher uns errettet hat von der Obrigkeit der Finsterniß, Col. 1, 13. In welcher Bedeutung es im Hochdeutschen veraltet ist. 2) Personen, welche im gemeinen Wesen der Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen und die Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden haben; wo es nur collective im Singular, von mehrern Arten aber auch im Plural gebraucht wird. Der König ist meine Obrigkeit; aber nicht, zwey Obrigkeiten für obrigkeitliche Personen oder Collegia. Die Obrigkeiten, die obrigkeitlichen Personen, von mehrern Arten. Die höchste Obrigkeit, die hohe Landesobrigkeit, welche die höchste Gewalt in einem Lande hat. Die geist- und weltliche Obrigkeit. Die hohe und niedere Obrigkeit. Unterobrigkeiten, welche von der höhern Obrigkeit an ihre Stelle verordnet worden. Die Stadtobrigkeit, der Magistrat, welcher oft auch nur schlechthin die Obrigkeit genannt wird. Jemanden bey der Obrigkeit verklagen. Wer ist seine Obrigkeit? Der Obrigkeit gehorchen.

Anm. So wie man von über das Beywort übrig hat, so sagte man von ober ehedem auch obrig, und von diesem Worte ist vermittelst der Ableitungssylbe -keit unser Obrigkeit, im Oberdeutschen auch Obrikeit, Nieders. Overicheit gebildet. Indessen hatte man unmittelbar von ober auch Oberkeit, welches noch im Oberdeutschen üblich, im Hochdeutschen aber veraltet ist; Nieders. Overhed, Schwed. Öfwerhat. In beyden Formen kommt das Wort vor dem 15ten Jahrhunderte wohl nicht leicht vor, denn in den ältern Zeiten hatte man andere Wörter, diesen Begriff auszudrucken, Hertuom, Maistertuom u.s.f. Als es aufkam, gebrauchte man es zuerst im Abstracto von der Herrschaft.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 571.
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