[624] Der Ortsgulden, des -s, plur. ut nom. sing. der vierte Theil eines Guldens, d.i. vier Groschen, und eine Münze, welche vier Groschen gilt, ein Viergroschenstück. Von Ort, der vierte Theil eines Ganzen, S. Ort 1. 2). Ortsgülden, wie dieses Wort auch geschrieben und gesprochen wird, würde der vierte Theil eines Güldens, folglich 5 Gr. 3 Pf. seyn.