[658] Pariren, verb. reg. act. et neutr. aus dem Franz. parer. 1) Gehorchen, als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben; doch nur im gemeinen Leben. 2) In der Fechtkunst ist pariren, oder auspariren, die Stöße oder Hiebe des Gegners von sich weg in die Luft leiten. Einen Stoß pariren. Daher die Parirung, so wohl die Handlung des Parirens, als auch die stärkere Hälfte einer Degenklinge, mit welcher das Pariren geschiehet; die Parirstange, an einem Degengefäße, eine mit dem Stichblatte parallele kleine Stange, welche gleichsam das untere Ende des Bügels fortsetzt. 3) Wetten, aus dem Franz. parier; doch nur im gemeinen Leben.