[680] Pariren (v. fr.), 1) gehorchen; 2) einen Stoß od. Hieb des Gegners abwehren, s.u. Fechtkunst I. A) u. II. F); daher Parirstange, bei Seitengewehren metallne Querstange zwischen dem Griffe u. der Klinge; hat das Gefäß einen Bügel, so ist sie mit diesem aus einem Stücke. Parirung, die untere Hälfte der Degenklinge (vom Stichblatt an gerechnet); 3) ein Reitpferd aus dem Gange zum Stillstehen anhalten; 4) so v.w. wetten.