[660] Die Partēygänger, des -s, plur. ut nom. sing. im Kriegswesen, Soldaten, welche vornehmlich bestimmt sind, auf Partey auszugehen, d.i. dem Feinde durch Beutemachen zu schaden, wozu jetzt vornehmlich die leichten Truppen und besonders die Freybeuter oder Freypartien gebraucht werden. Auch der Anführer eines solchen Haufens, derselbe sey nun eine Compagnie oder ein Bataillon, führet den Nahmen eines Parteygängers. Ital. Partigiano. S. Partey 1. 2).