Patron, der

[673] Der Patrōn, des -es, plur. die -e, Fämin. die Patroninn, aus dem Lat. Patronus. 1) Ein Schutzherr, ein Beschützer; doch nur noch in einigen Fällen. In der Römischen Kirche wird der Heilige, dessen Schutze eine Kirche oder ein Stift besonders empfohlen ist, und nach welchem sie auch gemeiniglich genannt werden, deren oder dessen Patron, oder wenn es eine Heilige ist, die Patroninn genannt; der Schutzheilige, die Schutzheilige. Ehedem nannte man solche Heilige den Hauptherren, den Hausherren, die Hausfrau, von Haus, ein heiliges Haus, das Gotteshaus. Im gemeinen Leben nennt man noch einen jeden, besonders Höhern und Vornehmern, der unser Bestes aus Wohlwollen befördert, seinen Patron, wofür man jetzt in der anständigern Sprechart lieber das Wort Gönner gebraucht. 2) Der Eigenthumsherr, Eigenthümer; gleichfalls nur noch in einigen Fällen. Der Eigenthümer eines Schiffes heißt auf den Deutschen Schiffen gemeiniglich der Schiffspatron oder nur Patron schlechthin. Im mittlern Lat. Patronus navis. In weiterer Bedeutung heißt auf dem mittelländischen Meere auch derjenige, welcher die Aufsicht über das Schiff und dessen Ladung hat, der Schiffer, der Schiffspatron, oder Patron schlechthin. Im gemeinen Leben nennt der Miethmann seinen Miethherrn den Hauspatron. 3) In engerer Bedeutung wird der Lehensherr über geistliche Bedienungen, oder derjenige, welcher das Recht hat, die Stellen an den Kirchen und Schulen zu vergeben, der Patron genannt; im mittlern Lat. Patronus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 673.
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