[751] Patron (v. lat.), 1) Schutzherr, so Kirchen-, Gerichtspatron, Lehnsherr; 2) so v.w. Besitzer, bes. der Besitzer einer Handlung od. eines Schiffs (Schiffspatron 3) im Mittelmeer Steuermann, sofern die Matrosen unter ihm stehen; 4) (Padron), im Adriatischen Meere der Führer od. Schiffer eines Küstenfahrzeuges.