[711] Der Pfarrer, des -s, plur. ut nom. sing. ein Geistlicher oder Priester, welchem die geistliche Aufsicht über eine Gemeinde, und die Verrichtung des öffentlichen Gottesdienstes anvertrauet ist. Wenn mehrere Geistliche einer und eben derselben Gemeinde vorstehen, so heißt der erste und vornehmste der Pfarrer, zum Unterschiede von dem Diacono, da denn jener in manchen Fällen auch wohl der Oberpfarrer genannt wird. Pfarrer werden. Ein Stadtpfarrer, Landpfarrer oder Dorfpfarrer. Dessen Gattinn die Pfarrerinn, die Frau Pfarrerinn, im gemeinen Leben die Pfarrfrau. Im Oberdeutschen wird es auch als ein Ehrenwort eines solchen Pfarrers gebraucht, Herr Pfarrer; wofür in den Ober- und Niedersächsischen Gegenden das Lateinische Pastor üblicher ist. Wenn man mit Achtung von einem Pfarrer spricht, so pflegt man statt der Ableitungssylbe -er auch wohl das Wort Herr anzuhängen; der Pfarrherr. Siehe auch Prediger und Priester.
Anm. Im Schwabenspiegel Pharrer, im Nieders. Parrer und zusammen gezogen Parr, auch im gemeinen Leben der Hoch- und Oberdeutschen zusammen gezogen Pfarr, im Fämin. Pfarrinn, im Böhm. Farar, im Pohln. Fararz, im Krainerischen Far. Es ist nicht, wie Frisch will, aus Pfarrherr zusammen gezogen, sondern vermittelst der Ableitungssylbe -er aus Pfarre gebildet. Im Schwabenspiegel ist römische Pfar, collective die Römische Geistlichkeit.