Pfarrer

[936] Pfarrer (althochd. Pharrare, Parrechare, v. gr. Πάροχος), bei den Evangelischen ein Geistlicher, welcher bei einer Kirchgemeinde die pfarramtlichen Handlungen, Verwaltung des öffentlichen Gottesdienstes u. der Sacramente besorgt, die nächste Aufsicht über die Gemeinde in kirchlicher Hinsicht, über das Kirchenvermögen u. gewöhnlich auch der Ortsschulen führt (s.u. Geistlichkeit). Der Bezirk, welcher unter dessen Seelsorge steht, u. dessen Wohnung heißt Pfarrei. Sind bei einer größern Gemeinde mehre Geistliche angestellt, so heißt der oberste derselben P. od. Oberpfarrer. In der ältesten Kirche bekamen die christlichen Lehrer als Pfarreinkommen nur freiwillige Gaben, bald aber bezogen sie aus dem sich bildenden Kirchenvermögen fixe Einkünfte, u. als die Christliche Kirche sich unter heidnischen Völkern ausbreitete, nach dem Vorbilde des Judenthums, den Zehnten; auch wurde für die Casualia eine Bezahlung, Stolgebühren (s.d.), gewöhnlich. Dazu kamen Dotationen der Landesherrn an Grundstücken u. Zinsen. Von den großen Grundbesitzungen wurden zum Theil später wieder Stücken gegen Lehngeld u. Zinsen an Privatpersonen überlassen. Fast aus allen diesen Quellen fließt noch jetzt das Einkommen der P., namentlich auch bei den Protestanten, u. es kommen hierzu noch bestimmte jährliche Abgaben von den einzelnen Gemeindegliedern als Opfer- u. Häuselgeld, seltner Zuschüsse aus Commun- u. landesherrlichen Kassen. In den Nordamerikanischen Freistaaten ist das Pfarreinkommen zum Theil contractmäßig u. nur auf eine Reihe Jahre bestimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 936.
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