[743] Die Pflêgschaft, plur. die -en, 1) Die Pflege, als ein Abstractum und ohne Plural, so wohl so fern dasselbe Verwaltung, Handhabung bedeutet, als auch so fern es Erziehung und Unterhaltung bezeichnet. 2) Eine der Pflege, d.i. Aufsicht eines andern, anvertraute Gegend; die Pflege. In beyden Bedeutungen kommt es nur im Oberdeutschen vor.