Prügeln

[854] Prügeln, verb. reg. act. heftig schlagen, sehr schlagen, doch nur wenn der Gegenstand der heftigen Schläge ein Mensch oder Thier ist. Jemanden prügeln oder prügeln lassen. In einigen Gegenden prügelt man auch die Hunde, wenn man ihnen einen Prügel oder Knüttel an den Hals hänget, welches sonst auch bängeln, knütteln und knüppeln heißt. Daher das Prügeln.

Anm. Entweder als das Intensivum oder Frequentativum von dem bey dem vorigen Worte gedachten veralteten prügen, schlagen, oder auch unmittelbar von Prügel, so wie die Nieders. tageln und knüppeln beyde in der Bedeutung des heftigen Schlagens von Tagel und Knüppel abstammen. Die Prügeley für Schlägerey, und Prügelsuppe, eine Tracht Prügel, sind in den gemeinen Sprecharten bekannt. Eben diese Sprecharten sind überaus reich, das Schlagen oder Prügeln nach allen Schattierungen und Nebenbegriffen auszudrucken. S, Schlagen, wo einige derselben werden angeführet werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 854.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: