[1222] Der Rüstmeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der Vorgesetzte einer Rüstkammer, oder eines Rüsthauses. 2) Ein Handwerker, welcher die ehedem statt des Feuergewehres üblichen Bogen mit ihrem Zubehör verfertiget, und auch ein Bogener genannt wird. S. Rüstung.